Herzlich Willkommen - United Soccer Camps e.V.
AUSRÜSTER DER
FUßBALLSCHULE

INTERESSE AN
Trikots, Bällen ...
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 
1. Teilnahme & Abschluss des Vertrages

Teilnehmen kann jedes interessierte Kind. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Fußballschule United-Soccer-Camps e.V.(nachstehend Anbieter genannt) den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag zustande.

2. Bezahlung

Mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung erhält der Kunde eine Rechnung und Zahlungsaufforderung. Die Anmeldegebühr ist daraufhin innerhalb von 14 Tagen auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu überweisen. Mit Eingang des Betrages ist der Teilnahmeplatz gesichert. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung.

3. Leistungsumfang/ -änderungen

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Beschreibung in der Teilnahmebestätigung unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibungen im Internet auf der Seite www.united-soccer-camps.de. Dem Anbieter sind Änderungen oder Abweichungen einzelner Teile der vereinbarten Leistungsbeschreibung (durch schlechte Witterung) vorbehalten, solange diese den Gesamtverlauf des Fußballcamps nicht beeinträchtigen.

4. Rücktritt/ Stornierung durch den Kunden

Von Ihrer verbindlichen Anmeldung können Sie jederzeit aus persönlichen Gründen schriftlich zurücktreten. Für bereits getroffene Vorkehrungen & Aufwendungen kann der Anbieter gemäß seinen Rücktrittsbedingungen § 651 i, Abs. 2 BGB angemessene Stornierungsgebühren berechnen. Für diese pauschalierten Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter maßgeblich. Bei Rücktritt von der Anmeldung bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist dies kostenfrei ohne Stornogebühr möglich. Bei Rücktritt innerhalb der letzten 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 20% der Teilnahmegebühr als Stornogebühren an. Bereits individuell bedruckte Trikots werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

5. Rücktritt durch den Anbieter

Der Anbieter ist berechtigt in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten oder ihn nach Campbeginn zu kündigen.

a) Wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

b) Wenn die Mindestteilnehmeranzahl von 12 Teilnehmern nicht erreicht wird. Der Rücktritt muss dem Kunden umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Die bereits eingegangenen Teilnahmebeträge werden dem Kunden in voller Höhe zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

c) Ohne Einhaltung einer Frist bei groben Verstößen wie z.B. Straftaten & mutwilliger Sachbeschädigung oder trotz erfolgter Abmahnung die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört kann eine sofortige Kündigung & Ausschluss in Betracht kommen. Dadurch entstehende Kosten trägt der Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche Vertreter.

6. Haftung- & Aufsichtspflicht des Anbieters

Mit Beginn der Veranstaltung übernimmt der Anbieter die allgemeine Aufsichts- und Sorgfaltspflicht. Er haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung, die sorgfältige Auswahl & Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

7. Haftungsbeschränkungen

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden des Teilnehmers, es sei denn, sie sind auf vorsätzlich & grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters zurückzuführen. Der Anbieter haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Hier gelten die Geschäftsbedingungen der Betreiber. Der Anbieter haftet nicht bei Einbruch oder Diebstahl.

8. Einverständniserklärung der Eltern

Wir geben als Erziehungsberechtigte die Erlaubnis, dass unser Kind gemäß der AGB an der Veranstaltung teilnehmen darf. Weiterhin geben wir das Einverständnis, dass es an den allgemeinen und besonderen Aktivitäten (Rahmenprogramm) während der Veranstaltung teilnehmen darf. Wir übertragen die Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) über unser Kind für die Dauer der Veranstaltung dem Anbieter. Wir sind damit einverstanden, dass die Ausübung im erforderlichen Ausmaß weiter übertragen wird. Dabei ist uns bewusst, dass die Aufsicht über unser Kind von den verantwortlichen Mitarbeitern nur in einem Umfang wahrgenommen werden kann, der zumutbar ist. Dies gilt insbesondere zu Zeiten der Nachtruhe oder während anderer, unaufschiebbarer Verrichtungen.

Wir erlauben ferner, dass die Betreuer des Anbieters unser Kind bei kleinern Verletzungen versorgen. Hierbei handelt es sich um kleine Schürfwunden, Insektenstiche und Ähnlichem. Wir bevollmächtigen den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten. Hiermit bestätigen wir, dass unser Kind gesund ist und nicht an gesundheitlichen Schäden leidet. Wir verpflichten uns, den Anbieter schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn unser Kind laut Infektionsschutzgesetz eine ansteckende Krankheit besitzt oder ein entsprechender Verdacht besteht, wenn unser Kind nach ärztlicher Feststellung bestimmte Krankheitserreger im Körper trägt oder ausscheidet, ohne selbst erkrankt zu sein oder wenn ein Familienmitglied an einer ansteckenden Krankheit leidet.

9. Versicherungen

Im Teilnehmerpreis sind keine Versicherungen enthalten. Jeder Teilnehmer muss kranken- & haftpflichtversichert sein, Kinder & Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Verletzungen oder Erkrankungen sind durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abzusichern.

10. Foto- und Filmrechte

Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.

11. Anbieter

Anbieter ist die Fußballschule United-Soccer-Camps e.V., Fichtestraße 61 in 04275 Leipzig.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Erweist sich eine der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.